Strafrecht ist gekennzeichnet durch die Über- und Unterordnung zwischen dem Staat auf der einen und dem Bürger auf der anderen Seite. Beide stehen sich oft nicht auf derselben Augenhöhe gegenüber.Wir verstehen uns darauf Sie als Einzelperson zu verteidigen („Individualverteidigung“). Genauso sind wir in der Lage schnell die Verteidigung Mehrerer zu organisieren („Sockelverteidigung“).
Unsere Berufsträger verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise. Wir beraten und verteidigen Sie in jeder Phase des Verfahrens, ganz gleich ob im laufenden Ermittlungsverfahren oder nach Anklageerhebung. Schließlich schrecken wir auch nicht davor zurück, Ihnen in der Hauptverhandlung engagiert und erfahren zur Seite zu stehen.Wir übernehmen natürlich auch Pflichtverteidigungen.
Dabei beraten und vertreten wir Unternehmen genauso wie Privatpersonen. Zu unserem Beratungsspektrum gehört selbstverständlich auch die präventive Beratung im Sinne einer compliance.
Rechtsanwalt Detlef Burhoff ist Autor einer Vielzahl führender Fachbücher zum Strafverfahrensrecht. Rechtsanwalt Dr. David Herrmann ist Autor von Veröffentlichungen zum recht der Untersuchungshaft. Beide bilden auch Kollegen fort.In sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten gehen wir selbstredend verantwortungsbewusst vor, da jede gerichtliche Entscheidung Ihr spätestens Leben maßgeblich beeinflussen kann.
Unsere Kompetenzen:
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Medizin- und Arztstrafrecht (Körperverletzungsdelikte, Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen, etc.)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, etc.)
- allgemeines Strafrecht