Medizinrecht

Mit der zunehmenden Dynamisierung des Rechts bedarf es vor allem im Zusammenhang mit komplexen medizinischen Fragestellungen Spezialisten an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht.

Das Medizinrecht bietet Berührungspunkte mit beinahe jedem Rechtsgebiet, ob Zivil-, Straf- oder öffentlichem Recht.

Wir vertreten ausschließlich die Seite der Leistungserbringer, also Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren, genauso wie Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Rettungsdienstmitarbeiter. Auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit Pharmaunternehmen, ärztlichen Berufsverbänden, Medizinprodukteherstellern und Apotheken sind uns nicht fremd.

Unser Spektrum reicht dabei von der Gründung medizinischer Kooperationsgemeinschaften, über vertragsärztliche und berufsrechtliche Fragestellungen bis hin zum Arzthaftungsrecht und der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen.

Kompetenzen

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsarztrecht (Existenzgründung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zulassungsfragen, etc.)
  • Arbeits- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Berufs- und Zulassungsrecht der Heilberufe (ärztliche Kooperationen, Honorararztvertragsrecht, etc.)
  • Vergütungsrecht (GOÄ, etc.)
  • Krankenhausrecht (einschließlich Chefarztvertragsrecht)