Erste Hilfe im Strafrecht

  • Nutzen sie unbedingt zunächst ihre Rechte zu Schweigen und einen Rechtsanwalt („Verteidiger“) zu konsultieren.
  • Bevor Sie selbst Angaben zur Sache machen sollten Sie sich erst einmal qualifizierten anwaltlichen Rat einholen.
  • Wir beraten Sie gerne bei der Entscheidung ob und gegebenenfalls wann und wie sie sich am besten zu den Vorwürfen äußern oder nicht.
  • Gleichgültig ob Sie eine Vorladung oder einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten, bitte informieren Sie uns baldmöglichst.
  • Möglicherweise laufen Fristen deren Versäumung zu Rechtsverlusten führen können („Einspruchsfrist“ etc.).
  • Handeln Sie nicht voreilig sondern kontaktieren Sie uns für professionelle Hilfe.