Dr. David Herrmann

  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Herrmann ist schwerpunktmäßig im Strafrecht und im Arzthaftungsrecht tätig. Er tritt bundesweit für Mandanten vor Gericht auf und kann auf eine umfassende forensische Erfahrung bis hin zum Bundesgerichtshof in Strafsachen zurückblicken.

Daneben wirkt er als Dozent in Fachanwaltskursen für Strafrecht mit und ist Lehrbeauftragter der Universität Augsburg. Regelmäßig wird er als Referent für ärztliche Fortbildungen angefragt.

Vita:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Promotion zum Dr. iur. im Jahr 1999

 

Schwerpunkte:

  • Wirtschafts-/ Steuerstrafrecht
  • Medizin- und Arztstrafrecht
  • allgemeines Strafrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Gründung und Betreuung ärztlicher Kooperationsgemeinschaften
  • Vertragsarztrecht

 

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.

 

Veröffentlichungen:

  • „Die Anerkennung US-amerikanischer Urteile in Deutschland unter Berücksichtigung des ordre public“ (erschienen im Verlag Peter Lang)
  • „Untersuchungshaft“ (erschienen im Verlag ZAP)
  • Regelmäßiger Autor in der Zeitschrift StrafRechtsReport (StRR)
  • Satzger/Schluckebier/Widmaier, Kommentar zur StPO, Kommentierung der §§ 112 – 128